Zuwendungsvergaberecht

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In diesem Bereich werden wir aktuelle und relevante zuwendungsvergaberechtliche Rechtsprechung, Literatur und andere Veröffentlichungen empfehlen, die wir für praxisrelevant für den Bereich des Vergaberechts in der Förderung halten.

"Vergaberecht bei Zuwendungen"

Das Werk "Vergaberecht bei Zuwendungen" ist von unserem Autor Michael Pilarski in der Schriftenreihe des forum vergabe e.V. im Reguvis Verlag als Kooperationspartner des Bundesanzeigerverlags herausgegeben worden.

Das Werk versteht sich als Ratgeber und Begleiter für den Praktiker, der mit dem Vergaberecht im Zuwendungsverhältnis beschäftigt ist. Das können Mitarbeiter sowohl auf Seiten der Zuwendungsempfänger als auch auf Seiten der Zuwendungsgeber sein. Besonders wertvoll für den Leser ist die Tatsache, dass bei der Auswahl der mitwirkenden Autoren Wert darauf gelegt worden ist, dass sowohl die Sicht der Zuwendungsempfänger und ihrer Berater als auch die Sicht der Zuwendungsgeber eingenommen wird, um auf diese Weise in der Praxis mehr Verständnis für beide Parteien hervorzurufen. So sind unter den Autoren insbesondere Experten im Zuwendungsrecht, Vergaberecht, Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht und EU-Beihilfenrecht, die allesamt Kernbereiche sind, die im Zuwendungsverhältnis große Bedeutung besitzen.

Neben der Praxisnähe besteht ein weiterer großer Vorteil des Werk darin, dass entsprechend zeitlichen Ablauf des Förderverfahrens chronologisch aufgebaut ist und auf jeder Stufe und Ebene der Förderung jeweils die Verknüpfungen des Förder- bzw. Zuwendungsverhältnisses zum Vergaberecht herausarbeitet und gleichzeitig Hinweise, Lösungsansätze und Praxistipps präsentiert. Steht also der Praktiker vor einem zuwendungsvergaberechtlichen Problem, muss er nicht das gesamte Werk gelesen haben, sondern steigt ähnlich einem Rechtskommentar für sein Problem entsprechend der Chronologie des Förderverfahrens auch in das Werk ein und recherchiert nach konkreten Lösungsmöglichkeiten.

Chronologisch ist das Werk daher wie folgt gegliedert:

  • Vergaberecht im zeitlichen Verlauf der Förderung
  • Verpflichtung zur Einhaltung des Vergaberechts in der Förderung
  • Typische Fehler in Vergabeverfahren im Zuwendungsrechtsverhältnis
  • Abschluss der Förderung
  • Überlagerung durch das EU-Recht
  • Rechtsschutz in der Förderung
  • Angriffspunkte beim Zuwendungsgeber
  • Tipps für Zuwendungsempfänger in Kürze

Rezension: Redaktion

"Competitionline - Fördermittel und Vergaberecht - Wer nicht aufpasst, muss zurückzahlen"

Auf der Architektenplattform "competitionline" werden regelmäßig News veröffentlicht. Vor einiger Zeit, jedoch deswegen nicht weniger aktuell, hat die "competitionline" einen Beitrag mit Text von Nicolai Blank zum Thema Fördermittel und Vergaberecht publiziert, in dessen Rahmen mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Jansen von Kapellmann Rechtsanwälte ein Interview zu diesem Thema geführt worden ist. Rechtsanwalt Dr. Martin Jansen gibt mit unserem Autor Rechtsanwalt Michael Pilarski regelmäßig praxisbezogene Seminare zum Thema Zuwendungsvergaberecht bei unterschiedlichen Veranstaltern. Insoweit bestätigt auch unser Autor, dass ein großer Bedarf in diesem Bereich des Zuwendungsvergaberechts vorhanden ist.

Der Beitrag beschäftigt sich damit, dass bereits Formfehler zu Rückforderungen führen können, die auch für Architekten und Ingenieure Folgen nach sich ziehen können und insgesamt mit dem Stolperstein des Zuwendungsvergaberechts, das zum Inhalt und zur Verpflichtung in der Förderung von EU, Bund und Ländern gemacht wird. Sehr praxisbezogen werden Probleme und Herausforderungen an einzelnen geförderten Beispiel-Bauprojekten veranschaulicht und dargestellt, dass insbesondere bei EU-Förderungen ein "besonders rauer Wind weht". Die Begrifflichkeiten des Zuwendungsvergaberechts und der Binnenmarktrelevanz, die Fördermittelempfängern oftmals Probleme bereitet, werden aufgegriffen.

Im Interview hat Herr Dr. Martin Jansen aus seiner anwaltlichen Praxiserfahrung im Zuwendungsvergaberecht berichtet, wie Vergabeverstöße in der Förderung vermieden werden können, was Zuwendungsgeber prüfen, wann Rückforderungen drohen und welche Rolle Architekten und Ingenieure spielen können, um am Ende nicht die Leidtragenden zu sein.

Es ist ein sehr interessantes Interview, dass für jeden, der mit dem Vergaberecht in der Förderung, also dem besonderen Zuwendungsvergaberecht in Berührung kommt, empfehlenswert und hilfreich ist, um drohende Rückforderungen von Fördermitteln zu vermeiden.

Rezension: Redaktion

"Vergabekultur"

Die Internetpräsenz "Vergabekultur" und das entsprechende Netzwerk dienen der Förderung einer gemeinsamen Vergabekultur in Europa.

"Wo Vergabekultur entsteht, wird Vergabemanagement gelebt"

ist für Mag. Alexandra Terzaki ein Leitsatz für ihre Tätigkeit als Vergabeberaterin. Doch was ist Vergabekultur? Die Sicherung des Wettbewerbes als Steuerungselement auf den Märkten der Europäischen Union ist eine der Facetten der Entstehung, Bildung und Weiterentwicklung einer gemeinsamen Kultur in Europa. Das Netzwerk vereint Experten verschiedener Herkunft, Muttersprache und Ausbildung aus ganz Europa, die ihr Wissen und ihre Expertise einbringen, um eine gemeinsame Vergabekultur zu entwickeln und zu pflegen.

Das Netzwerk versteht sich als "Thinktank" zum Thema Vergabekultur und baut einen Blog mit passendenden Themen aus.

Vergaberechtliche und zuwendungsvergaberechtliche Regelungen und Vorgaben sind kein Selbstzweck. Sie sind kein notwendiges und unbequemes Übel, das es als öffentlicher Auftraggeber umzusetzen gilt. Das öffentliche Vergabewesen gibt eine Möglichkeit, den gleichberechtigten, transparenten sowie diskriminierungsfreien Wettbewerb in Europa und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit öffentlicher Aufträge und damit Mittel zu gewährleisten. Diese Ziele werden nicht durch starres Anwenden vergaberechtlicher Vorgaben erreicht, sondern durch entsprechendes Vergabedesign in öffentlichen Vergabeverfahren, ein gelebtes Vergabemanagement und letztendlich eine sich daraus stetig entwickelnde Vergabekultur in Europa.

Der regelmäßige Blick auf "Vergabekultur" ist im Sinne einer gemeinsamen europäischen Vergabekultur sehr zu empfehlen.

Rezension: Redaktion

"Vergabeblog"

Die Webseite "Vergabeblog" des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) ist von Herrn Rechtsanwalt Marco Junk und Herrn Martin Mündlein ins Leben gerufen worden. Das Netzwerk bietet Experten und Praktikern die Möglichkeit des Austauschs und der Diskussion rund um die öffentliche Beschaffung.

Der Blog selbst veröffentlicht in der Regel mehrfach täglich Beiträge von ausgewiesenen Experten zu unterschiedlichsten vergaberechtlichen Themen, die sowohl für die rein juristische Recherche als auch für den Praktiker sehr und gewinnbringend lesenswert sind. Der Rezensent selbst veröffentlicht dort auch regelmäßig Beiträge. Das Netzwerk bzw. das Forum des DVNW bietet diverse Rubriken und Kategorien wie insbesondere eine Bibliothek mit hilfreichen Dokumenten, eine Stellenbörse sowie eine Vielzahl von Fachausschüssen, die sich unterschiedlichen vergaberechtlichen Themen widmen und in denen die Mitglieder sich rechtlich wie praktisch austauschen und eben vernetzen können. Neben den regelmäßig angebotenen Seminaren im Rahmen der eigenen Akademie findet jährlich der Deutsche Vergabetag statt, auf dem sich Experten und Praktiker fachlich austauschen und vernetzen können und der ein "Muss" für jeden Vergabepraktiker ist, um sich über die aktuellen Entwicklung im öffentlichen Beschaffungswesen zu informieren und auf dem Laufenden zu bleiben.

Auch hier gilt: Zwar sind das reine öffentliche Vergaberecht und das Zuwendungsrecht bzw. die Schnittstelle des besonderen Zuwendungsvergaberechts separate Rechtsmaterien. Jedoch gibt es eine Vielzahl von Überschneidungen und Gemeinsamkeiten, sodass jedem, der mit Förderung zu tun hat, neben dem Blick ins "Zuwendungsvergaberecht" ebenfalls ein Blick auf den "Vergabeblog" zu empfehlen ist, um nicht in das Risiko von Verlusten der Fördermittel zu kommen. Denn solange die Fördermittelgeber das Vergaberecht als Ganzes zum Gegenstand der Förderung und des Zuwendungsverhältnisses machen, bleiben auch die Kenntnisse des reinen öffentlichen Vergaberechts für die erfolgreiche Förderung zwingend notwendig.

Rezension: Pilarski

"Beihilfenblog - Beihilfenkontrolle in Deutschland"

Die Webseite "Beihilfenblog" wird von Frau Rechtsanwältin Gabriele Quardt und Herrn Rechtsanwalt Christoph von Donat betrieben und beschäftigt sich mit dem Thema der EU-Beihilfen sowie der Beihilfenkontrolle in Deutschland. Als ständige Autoren fungieren neben den beiden genannten Kollegen noch Frau Rechtsanwältin Julia Lipinsky sowie Herr Rechtsanwalt Christopher Hanke. Darüber hinaus werden von Zeit zu Zeit Beiträge durch Gastautoren veröffentlicht.

Mit dem Blog haben sich die Kolleginnen und Kollegen zum Ziel gesetzt, sowohl Juristen als auch Nichtjuristen ein Forum für die Diskussion und den Austausch in Bezug auf das Europäische Beihilfenrecht zur Verfügung zu stellen. Der Blog ist bewusst nicht tiefgehend wissenschaftlich gestaltet, sondern für Beihilfen-Praktiker gedacht. Er ist schön übersichtlich und sehr informativ und beschäftigt sich in regelmäßigen Abständen mit aktuellen beihilfenrechtlichen Problematiken, sodass er praxisbezogen bleibt und auf diese Weise gewinnbringend zu Diskussionen und Kommentaren anregt.

Zwar gibt es zwischen EU-Beihilfen entsprechend dem EU-Beihilfenrecht und den Zuwendungen nach nationalem Recht Unterschiede, sodass die Begriffe sich inhaltlich nicht decken. Jedoch gibt es eine Vielzahl von Überschneidungen und Gemeinsamkeiten, sodass jedem, der mit Förderung zu tun hat, neben dem Blick ins "Zuwendungsvergaberecht" ebenfalls ein Blick auf den "Beihilfenblog" zu empfehlen ist, um nicht in das Risiko von Verlusten der Fördermittel zu kommen.

Rezension: Pilarski

"Zuwendungsvergaberecht - Zuwendungsempfänger als Auftraggeber"

Das Werk "Zuwendungsvergaberecht - Zuwendungsempfänger als Auftraggeber" von Sebastian Binder ist als Dissertation im Jahre 2017 angenommen und beim Verlag Dr. Kovac veröffentlicht worden.

In einem ersten Teil beschäftigt sich der Autor mit den Grundlagen der Materie des Zuwendungsvergaberechts. In einem zweiten Teil behandelt er die Vergabepflicht im Zuwendungsrecht. Letztendlich fasst er die Ergebnisse seiner Untersuchungen zusammen und gibt einen Ausblick hinsichtlich der Gestaltung des Zuwendungsvergaberechts für die Zukunft.

In folgende inhaltlich sehr interessante Kapitel ist das Werk nach der Einleitung und vor den Ergebnissen und dem Ausblick unterteilt:

  • Das Vergaberecht als Grundlage des Zuwendungsvergaberechts
  • Systematische Zuordnung von Zuwendungs- und Vergaberecht
  • Die Verpflichtung der Zuwendungsempfänger zur öffentlichen Auftragsvergabe
  • Vergabepflicht und Gesetzesvorbehalt
  • Vergabepflicht und allgemeine Ermessensgrenzen des Zuwendungsgebers
  • Die Bestimmung zweckbezogener Ermessensgrenzen im Zuwendungsrecht
  • Anwendung der zweckbezogenen Ermessensgrenzen auf die Vergabepflicht
  • Der Widerruf des Zuwendungsbescheids wegen Vergaberechtsverstößen
  • Weiterer Reformbedarf des Zuwendungsvergaberechts

Zwar handelt es sich bei dem Werk als Dissertation um eine akademische Arbeit, die eine Vielzahl rechtstheoretischer Ausführungen enthält und für die tägliche Praxis damit zunächst weniger ergiebig ist. Zu diesem Zweck ist sie aber auch nicht verfasst und veröffentlicht worden.

Das Werk eignet sich jedoch ausgezeichnet, um sich in die Grundlagen, die Problemstellungen sowie die Besonderheiten der speziellen Materie des Zuwendungsvergaberechts einzuarbeiten und insbesondere ein Systemverständnis in diesem Bereich zu entwickeln, das im Ergebnis zur besseren Handhabung des Vergaberechts in der Förderpraxis führen wird.

Rezension: Pilarski

"Die Rückforderung von Zuwendungen bei Verstößen gegen das Vergaberecht"

Das Werk "Die Rückforderung von Zuwendungen bei Verstößen gegen das Vergaberecht" von Mike Langbein ist eine Masterarbeit aus dem Jahre 2013, die beim Diplomica Verlag veröffentlicht worden ist.

Inhaltlich behandelt die Arbeit im Wesentlichen folgende Themenkomplexe:

  • Begrifflichkeiten und Grundlagen von Zuwendungen
  • Verpflichtung zur Einhaltung des Vergaberechts
  • Rückforderung von Zuwendungen wegen Verstoßes gegen die Auflage

Dabei geht der Verfasser auf die Voraussetzungen für Rückforderung ein, sowohl für solche Zuwendungen, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage gewährt wurden, als auch für solche, die auf privatrechtlicher Grundlage in Form eines Vertrags zugesprochen wurden. Er setzt sich sowohl mit Widerrufen als auch mit Rücknahmen des Zuwendungsbescheids auseinander und geht insbesondere auf die Rechtsfolgen, namentlich die Ermessensentscheidung der Bewilligungsbehörde ein, die durch individuelle Leitlinien der einzelnen Bundesländer gelenkt wird und damit ein sogenanntes intendiertes Ermessen darstellt, was zur Folge hat, dass die Behörde die Fördergelder in der Regel zurückfordert. Behandelt wird dabei auch die höchst interessante Frage, ob Vergabeverstöße sich finanziell auswirken müssen, damit eine Bewilligungsbehörde die gewährte Zuwendung zurückfordern darf, weil im Haushaltsrecht die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von großer Bedeutung sind. Abschließend wird festgehalten, welche Rechtsbehelfe gegen die Aufhebung der Bewilligungsbescheide zulässig sind und ein Fazit gezogen.

Obwohl auch dieses Werk "nur" eine "akademische" Arbeit zur Erlangung des Masterabschlusses ist, geht sie in aller Kürze auf 55 Seiten auf die wichtigsten Aspekte der Rückforderungen von Zuwendungen bei Vergabeverstößen ein und arbeitet die Schwierigkeiten und Herausforderungen für Zuwendungsempfänger heraus, damit die mit der Rückforderung verbundenen großen finanziellen Risiken durch die Zuwendungsempfänger realisiert werden und vermieden wird, dass gesamte Projekte bzw. sogar die Existenz der Zuwendungsempfänger ernsthaft gefährdet werden. Die Herausforderungen im Hinblick auf den sogenannten "vorläufigen Bewilligungsbescheid" werden zwar in der Arbeit nicht angesprochen, jedoch war dies zum Zeitpunkt der Erstellung nicht zu erwarten, da diese Problematik erst mit einer Entscheidung vom 15.03.2017, Az. BVerwG 10 C 1.16 erneut an Fahrt aufgenommen hat.

Rezension: Pilarski

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